Brandschutz

Was ist das eigentlich genau? Ein Feuerlöscher? Eine Brandschutztür? Nein! Brandschutzbestimmungen nach dem Bauordnungsrecht sind nicht nur Einzelmaßnahmen, sondern viel mehr ein Gesamtkonzept, das von Anfang an in das Bauen und Sanieren eines Gebäudes mit einfließen muss.

Wer sich mit Um- bzw. Neubauten befasst, wird immer mit dem Brandschutz eines Gebäudes in Berührung kommen und hat die Aufgabe, Sicherheit im Brandfall zu gewährleisten. Doch nicht nur die Eigenverantwortung spielt eine große Rolle, auch die komplexen Bestimmungen im Bauordnungsrecht bedürfen deren Einhaltung. Ein Fachmann ist hier die erste Wahl, um zeitlich, rechtlich, wirtschaftlich und brandschutztechnisch das Optimum zu erhalten.
 

Die Fakten

Im Bauordnungsrecht ist der Brandschutz mit mehreren Paragraphen geregelt. Diese Paragraphen regeln, wo und wie etwas gebaut werden darf, welche Materialien dafür verwendet werden dürfen und was gebaut werden muss. Alle unterschiedlichen Gefahrenpotentiale wie z.B. Rauch- und Hitzeentwicklung, Explosionsgefahr, Brandüberschlag, etc., müssen entsprechend ihren Auswirkungen auf die Nutzer, auf das Gebäude und der umgebenden Bebauung untersucht werden, um ein Maximum an Sicherheit herzustellen.
 

Ihr Fachmann

Durch Erfahrung, Vielseitigkeit und regelmäßigen Weiterbildungen über die neusten Erkenntnisse in Sachen Brandschutz sind wir Ihr starker Partner. Die Erfahrung unseres Büros wurde erfolgreich in zahlreichen Bauvorhaben umgesetzt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Brandschutz nicht nur als externer Fachplaner zu begleiten, sondern direkt im Rahmen einer Gesamtplanung Ihres Projektes einfließen zu lassen. Vertrauen Sie auf unser Ingenieurbüro als Ihrem kompetenten Partner im Bereich Brandschutz!